Fakultät für Biologie
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Ämter & Behörden - Abteilungsleiter im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Aufgaben:

Die Aufgaben, die im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgeübt werden, sind weit gefächert. Es reicht von der Lebensmitteluntersuchung bis hin zur Tierseuchenschutzkontrolle. Außerdem wird des Weiteren auch Forschungsarbeit auf den verschiedensten Gebieten (LH, TGI, TG II, TF, GE)* getätigt. Wichtige Aspekte sind Risikoanalyse, Risikomanagement und Risikokommunikation, welche sich mit Extremfällen auseinandersetzt. Als tägliche Routinearbeiten werden täglich neue Proben (Lebensmittel, Wasserproben, Tierproben, etc.) bestellt und abgearbeitet. Akute Anfragen werden zuerst bearbeitet. Abwechslungsreiches Berufsfeld mit unterschiedlichen Aufgaben.

Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten:

Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es am Landesamt für Gesundheit durch Weiter- und Fortbildungen, die hausintern durchgeführt werden. Des Weiteren kann man sich durch einen Wechsel innerhalb der verschiedenen Bereiche weiterbilden.
Die Aufstiegsmöglichkeiten sind abhängig von dem ausgeführten Beruf. Man kann jedoch von einem Labormitarbeiter zu einem Gruppenleiter, bis hin zum Abteilungsleiter aufsteigen, wenn man die benötigten Qualifikationen mitbringt.

Benötigte Qualifikationen:

Abhängig von der jeweiligen Position, auf die man sich bewerben möchte, sind unterschiedliche Qualifikationen notwendig:

  • Für die Laboranalytiker und Mitarbeiter ist eine Promotion, im Bereich der Biowissenschaften (Mikrobiologie, Genetik, Bioinformatik, Chemie, Pharmazie und Lebensmittelwissenschaften), notwendig.
  • Eine hohe zeitliche Flexibilität ist von Nöten, da bei akuten Gefahr- oder Seuchenwarnung sofort agiert werden muss.
  • Durch die viele Zusammenarbeit mit Menschen ist es notwendig in einem Team arbeiten zu können; auch sollte man mit seinen Mitarbeitern kommunizieren können. Die sogenannten "soft skills“ sind sehr vorteilhaft.

Weiterführende Links:

 

*Lebensmittelhygiene und Kosmetische Mittel (LH), das Landesinstitut Tiergesundheit I (TGI) und Tiergesundheit II (TG II), Futtermittel (TF), das Landesinstitut Gesundheit (GE) und das Landesinstitut Arbeitsschutz und Produktsicherheit, gesundheitsbezogener Verbraucherschutz (AP) und das Landesinstitut Rückstände und Kontaminanten, Getränke und Bedarfsgegenstände (RK)